Allgemeine Mietbedingungen
    Grundlage für den Abschluss des Mietvertrages sind ausschließlich diese Mietbedingungen

    1. Abschluss des Mietvertrags

    Mit dem Angebot bietet der Vermieter den Abschluss eines Mietvertrags verbindlich an. Die Anmeldung , bzw. die Reservierungs-Anfrage wird durch den Miet-Antrag vorgenommen. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß werden wir Ihnen die Mietbestätigung in Form des rechtsverbindlichen Mietvertrages aushändigen, bzw. zusenden. Weicht der Inhalt der Mietbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unsererseits ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären 

    2. Bezahlung

    Die Anzahlung beträgt 1/3 des Gesamtmietpreises und ist bei der Buchung fällig. Der unterschriebene Mietvertrag stellt die schriftliche Buchungsbestätigung dar und ist rechtsverbindlich. Bei telephonischen Reservierungen gibt ihnen der Vermieter  3 Tage feste Option bis zum Erhalt des Buchungsformulars und der Anzahlung. Nach diesem Termin erlischt die Reservierung automatisch. Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet.
    Die Restzahlung "
    inklusive der Kaution" ist spät. 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit fällig. Bei Nichtbeachtung dieser beiden Fristen erlischt innerhalb 48 Stunden der Anspruch auf die Rechtsverbindlichkeit des Mietvertrages !
    Bei Buchung
    bis zu 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der volle Mietpreis "inklusive der Kaution" sofort nach Erhalt des Mietvertrages zur Zahlung fällig.  

    3. Kaution

    Es ist erforderlich, mit der  " Restzahlung" ( 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit ) eine Kaution i. H. v. 150  ( EURO )  zu überweisen. Nach der Rückkehr des Mieters wird diese Kaution, sofern keine Schäden und/oder Mängel in der Wohnung festgestellt wurden, umgehend zurück überwiesen. Bei Zuwiderhandlungen der Mietbedingungen erfolgt eine Aufrechnung der Kaution. ( Des weiteren gelten auch hierzu die Paragraphen des BGB - Schadensersatzpflicht -  sinngemäß ) Ist der Eigentümer oder sein Vertreter vor Ihrer Abreise nicht in der Lage, sich vom einwandfreien und sauberen Zustand der Ferienwohnung zu überzeugen, behält er sich das Recht vor, die Kaution bis zu 2 Wochen nach Ihrem Rückreisetag einzubehalten.

    4. Rücktritt

    Sollte der Mieter von seiner Buchung zurücktreten müssen, so wird sich der Vermieter nur im schriftlichen Auftrag des Mieters um einen Nachmieter bemühen. Im positiven Fall wird dann die Höhe der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten auf 50 EURO Bearbeitungsgebühr zuzüglich der anfallenden Inseratskosten begrenzt.

     

    Im negativen Fall ist die Bezahlung wie folgt zu leisten.:

    Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt:

    - bis 75 Tage vor Mietbeginn : die volle Anzahlung
    - ab 74. bis 45. Tag vor Mietbeginn : 50% des Mietpreises
    - ab 44. bis 30. Tag vor Mietbeginn : 80% des Mietpreises
    - ab 29. Tag vor Mietbeginn : 90% des Mietpreises.

     

    Sollte der Mieter selbst einen Nachmieter stellen, so ist eine Umschreibung der Buchung erforderlich, die nur vom Vermieter vorgenommen werden kann.  Ein Rücktritt vom Mietvertrag gilt nur mit schriftlicher Erklärung ! 

     

    Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. 

    5. Versicherung bei Reise- Rücktritt oder -Abbruch

    Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.

    Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, eine Reiserücktrittskostenversicherung. 
    Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung mit Mietsachschadensklausel.  Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen o.ä.) haftet der Vermieter nicht; in solchen Fällen gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des Mieters. - Wird der Vermieter durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit gehindert, so kann er entschädigungslos kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls nicht vom Vermieter zu vertreten sind, die Vermietung. so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet , die Reservierung rückgängig zu machen. In diesem Fall erhält der Mieter den geleisteten Mietpreis zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche

    6. Haftung

    Der Mieter haftet für alle Schäden, die er und/oder die ihn begleitende Personen bzw.  Besucher im oder an der Ferienwohnung des Vermieters verursachen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die allein der Mieter selbst zuständig und/oder verantwortlich ist. 

    7. Personenzahl, Haustiere

    Die Ferienwohnung darf nur mit der im Buchungsformular und der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. 

    Der Vermieter ist berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen oder Haustiere unverzüglich durch sein Personal vor Ort abzuweisen. 

    Das Mitbringen von Haustieren ist ausdrücklich untersagt.

    9. Nebenkosten , Bettwäsche , Sachschäden

    Im Mietpreis sind alle Nebenkosten enthalten
    (
    außer der Endreinigung - siehe unten - ) 

    Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind selbst mitzubringen.

    Der Mieter wird gebeten, die Ferienwohnung und die gesamte Einrichtung sehr sorgfältig zu behandeln. Zuwiderhandlungen haben u. a. den Verlust der Kaution zur Folge. Weitere Regress-Ansprüche bleiben dem Vermieter vorbehalten. Während der Mietzeit entstandene Schäden sind dem Vermieter schriftlich auf Deutsch zu melden ( siehe § 5 Mietsachschadensklausel ). Schäden oder Beanstandungen, die bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, müssen dem Eigentümer innerhalb von 48 Stunden schriftlich oder fernmündlich gemeldet werden ( siehe Mängelanzeige ) .

    Schadenersatzansprüche ohne Mängelanzeige sind ausgeschlossen.

    10. Endreinigung ( Nebenkosten ) Abreise

    Im Gesamt Mietpreis sind alle Nebenkosten enthalten ;
    ( wie z. B. :
    Wasser, Gas, Strom, Heizung, Garage,  etc. ) 

     

    "nicht die Endreinigung" !

     

     

    Die Wohnung ist durch den Mieter so zu verlassen, das die Verwaltung von einem normalen Zustand ausgehen kann,

     d.h. in der Regel :

    - einwandfreie Reinigung von Herd und Backofen

    - Abwaschen und Einräumen des durch den Mieter benutzten Geschirrs,
    - Beseitigung / Entsorgung aller Abfälle ( aus Küche , Bad und WC ) ! )

     

    Durch die o. g.  Maßnahmen wurde bis heute nachweislich gewährleistet, dass jeder Mieter eine wirklich "einwandfreie und  saubere Wohnung" vorgefunden hat !

    Sämtliche Reinigungsutensilien sind in der Wohnung vorhanden

    Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. 

     

    Ein Verzicht auf die Einhaltung dieser Mietbedingungen ist nur annehmbar, 

    wenn er schriftlich vor der Buchung erfolgt und durch den Vermieter bestätigt wurde.

     

    Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist Ludwigshafen 



    Für Ihren Reservierungswunsch schreiben Sie uns eine eMail